Bei allen Veranstaltungen im Theater Pforzheim gilt bis auf Weiteres:
2G Plus-Regel (geimpft oder genesen, zusätzlich negativ getestet) sowie Maskenpflicht im gesamten Gebäude, einschließlich Zuschauerraum. Die Maske muss den FFP2 Standard oder vergleichbar erfüllen und darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken im Foyer abgenommen werden. Der Impf- oder Genesen-Nachweis muss digital auslesbar sein, z. B. durch eine App auf dem Handy oder durch einen QR-Code auf gedruckten Nachweisen. Der Test (Antigen-Schnelltest) darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für PCR-Tests gilt: nicht älter als 48 Stunden. Beide Nachweise müssen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zusätzlich verifiziert werden. KiTa- und Schultests werden NICHT anerkannt. Die entsprechenden Nachweisdokumente müssen der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
Schüler*innen BIS EINSCHLIESSLICH 17 JAHRE gelten während der Schultage mit regelmäßigen Tests als getestet, der Nachweis erfolgt durch Vorzeigen eines aktuellen Schülerausweises. SCHÜLER*INNEN, DIE DAS 18. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN, UNTERLIEGEN WIE ALLE ANDEREN ERWACHSENEN DER VOLLSTÄNDIGEN 2G PLUS-REGEL.
Ausnahmen zur 2G Plus-Regel: Für nachfolgenden Personenkreis besteht keine Testpflicht
- Personen mit einer Booster-/Auffrischungsimpfung
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen)
Ausgenommen von der 2G Plus-Regel und Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind.
Für die Separierung von Gruppen beim Einlass und in den Pausen ist Ihr Aufsichtspersonal verantwortlich. Bei Schulvorstellungen für Grundschulen wird das Theater im Foyer Plätze für die Gruppen ausweisen. Dort können sich die Kinder aufhalten.
Wir sind als Veranstalter weiterhin verpflichtet, eine Nachverfolgung zu gewährleisten. Lehrkräfte müssen zum Vorstellungsbesuch eine vollständige Liste mit allen Teilnehmenden ihrer Gruppe samt Kontaktmöglichkeiten (Privatadressen!) hinterlassen. Die Aufbewahrungspflicht dieser Listen endet nach vier Wochen. Anschließend werden die Listen vernichtet.
Falls eine Klasse aufgrund eines Corona-Ausbruchs nicht teilnehmen kann, werden wir keine Ausfallentschädigung fordern.
Wir bitten Sie aber darum, uns so schnell wie möglich über den Ausfall zu informieren.
Wir dürfen unsere Zuschauerräume nur zu 50 % auslasten. Das sind 265 Zuschauer*innen im Großen Haus und 63 Zuschauer*innen im Podium.