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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen mit Besucherordnung sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten des Stadttheaters Pforzheim zustande kommt. Für Abonnentinnen und Abonnenten sowie Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen ebenfalls, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Spielstätten und Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Stadttheaters Pforzheim ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. 

3. Eintrittspreise
Das Stadttheater Pforzheim gibt die jeweils gültigen Eintrittspreise in seinen offiziellen Veröffentlichungen – in Druckschriften und im Internet – und durch Aushang im Ticketcenter bekannt. Für Sonder- und Benefizveranstaltungen können von der Theaterleitung abweichende Preise festgesetzt werden. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist auch beim Einlass vorzuzeigen.

Als Ermäßigte gelten Schüler, Jugendliche, Studenten, Freiwillige des Bundes-Freiwilligendienstes oder FSJ, Schwerbehinderte ab einem GdB 80 sowie Inhaber eines Goldstadt-Passes. Diese erhalten eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Normalpreise, aufgerundet auf volle 10 Cent. Schwerbehinderte mit einem GdB 50 - 70 erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Tageskassenpreise. Ermäßigte Karten sind nur für denselben ermäßigungsberechtigten Personenkreis übertragbar. Nach dem Kauf von Eintrittskarten kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Der Missbrauch von ermäßigten Karten kann zu Hausverbot führen, ohne dass es zu einer Entschädigung kommt.

Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Eintrittskartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (Tarifgebiet Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis mbH (VPE)) zu nutzen. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis mbH (VPE) gelten.

4. Abonnements
Die separat erlassenen Abonnementbedingungen sind Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Kartenabgabe
Beim Kauf von Eintrittskarten sind diese (insbes. Vorstellung und Datum) und evtl. Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Dies gilt sinngemäß auch für Karten, die über das Online-Ticketsystem (Reservix) erworben wurden. Der Vertrag kommt durch das Abschließen des Kaufvorgangs zustande. Gleiches gilt für den Kauf von Programmheften.

Ein nicht vom Stadttheater Pforzheim autorisierter gewerblicher oder privater Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.

Die Theaterkasse öffnet spätestens 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Vorstellung. An der Theaterkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die jeweilige Vorstellung verkauft und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt worden sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Stadttheater Pforzheim das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.

6. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenverkauf
Buchungen und Reservierungsfristen sind im Ticketcenter gegen Barzahlung oder Zahlung per EC-Karte möglich. Bis zu fünf Werktagen vor dem Vorstellungstermin ist ein Kartenversand auf Rechnung gegen eine Servicepauschale in Höhe von 2,50 € möglich. Eine Gewähr für die rechtzeitige Postzustellung der Eintrittskarten wird nicht übernommen. Das Versandrisiko trägt der Käufer. Telefonisch oder per E-Mail vorbestellte Karten bleiben bis zu 10 Tagen lang reserviert. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholte Karten gehen ohne weitere Rücksprache in den Verkauf. Die Stornogebühr pro Karte beträgt 3,00 €. Am Tag der Vorstellung können keine Karten zurückgegeben werden. An sämtlichen externen Vorverkaufsstellen - d. h. auch online - gebuchte Karten können nicht zurückgegeben werden

7. Online Kartenverkauf / externe Vorverkaufsstellen
Für über das Internet gebuchte Eintrittskarten gelten ausschließlich die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten sowie Geschäftsbedingungen des Ticketpartners des Stadttheaters Pforzheim – Reservix GmbH –.

Das Stadttheater Pforzheim behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen.

Eintrittskarten, die im Online-Verkauf erworben und mittels Print@home ausgedruckt werden, dürfen nicht kopiert werden. Nur der erste Besucher, der die Eintrittskarten am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt. Die ausgedruckte Print@home-Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist diese etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Kartenkäufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der Print@home-Eintrittskarte.

Alle online bzw. über externe Vorverkaufsstellen erworbenen Karten müssen vor der Vorstellung am Online-Schalter im Theaterfoyer verifiziert werden.

Eine Rückgabe von online bzw. über externe Vorverkaufsstellen erworbenen Karten ist nicht möglich (ausgenommen Vorstellungsausfall- oder änderung).

Für alle online bzw. über externe Vorverkaufsstellen erworbenen Karten gelten die AGB’s der jeweiligen Unternehmen).

8. Gutscheinverkauf / Wertkarten
Es können Gutscheine mit einem beliebigen Wert erworben werden. Für Geschenkgutscheine wird keinerlei Ermäßigung gewährt. Die Gutscheine haben – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich.

Ausgegebene Wertkarten behalten eine unbegrenzte Gültigkeit. Die darauf enthaltene Preisermäßigung gilt nur für (nicht rabattierte) Normalpreise, exklusive Benefiz- und Sonderveranstaltungen und gilt nicht für den jeweiligen Förderbeitrag. Die Auszahlung eines Guthabens ist nicht möglich.

9. Kartenrückgabe
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich bis einen Werktag vor der geplanten Vorstellung gegen eine Gebühr in Höhe von 3,00 € möglich. Am Tage der Vorstellung ist keine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten möglich.

Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten für Benefiz- und Sonderveranstaltungen ist nicht möglich.

Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten grundsätzlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.

Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach der ausgefallenen Vorstellung persönlich oder in Textform geltend gemacht werden. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u.ä.) wird kein Ersatz gewährt.

Bei Änderung der vorgesehenen Rollenbesetzung oder Abbruch einer Vorstellung nach der ersten Pause bzw. Hälfte besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung bzw. Erstattung des Eintrittspreises.

Bei der Übertitelung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung ohne Rechtsanspruch. Aufführungsbedingt kann es dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch für Sichtverlust auf die Übertitelung besteht nicht.

In allen Fällen sind weitergehende Ansprüche des Besuchers bzw. Ersätze für vergebliche Aufwendungen (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) ausgeschlossen.

10. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten aus telefonischen und schriftlichen Bestellungen (auch per E-Mail) oder aus Online-Kartenkauf werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Das Stadttheater Pforzheim ist unter Beachtung des Art. 20 DSGVO berechtigt, diese Daten anderen Dienstleistern, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kartenverkaufs Dienste übernehmen, oder mit dem Versand von Publikationen beauftragt werden, zur Verfügung zu stellen. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.

11. Gerichtsstand
Für alle Rechtsgeschäfte, die im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gilt als Gerichtsstand Pforzheim.

12. Besucherordnung
a) Es ist der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz einzunehmen.

b) Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie erhalten erst zur Pause oder in einer inszenierungsbedingten Unterbrechung Einlass. Ebenso kann nach der Pause, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.

c) Aushänge und Hinweisschilder im Haus sind zu beachten. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen des Stadttheaters Pforzheim ist jeweils ein Abend-Direktionsdienst anwesend, der Auskünfte erteilt sowie Beschwerden entgegennimmt. Während seines Dienstes übt er in Vertretung der Theaterleitung das Hausrecht aus. 

d) Fotografieren, Filmaufnahmen und Mitschneiden mit Tonaufnahmegeräten während der Vorstellung sind grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt. Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist im Beisein eines Vertreters der Theaterleitung zu löschen.

e) Im Stadttheater Pforzheim ist das Rauchen und der Konsum von Cannabisprodukten verboten. Letzteres gilt auch für die unmittelbaren Außenbereiche (z.B. Terrasse).

f) Mobiltelefone sind in den Zuschauerräumen grundsätzlich abzuschalten.

g) Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.

h) Theaterbesucher können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Aufführung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z. B. starker Alkoholgenuss) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt.

i) Das Mitnehmen der Garderoben und Garderobenstücke größer DIN A 4 zu den Plätzen im Großen Haus und im Podium ist nicht gestattet. 

j) Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, Taschen o.ä. größer DIN A 4) bei Vorstellungen im Großen Haus sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.

Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

Für Verlust oder Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen haftet das Haus nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Für Gegenstände dieser Art haftet der Besitzer selbst.

Die selbstständige Ablage von Garderobenstücken im Bereich des Podiums (kleines Haus) erfolgt auf eigenes Risiko. Das Stadttheater Pforzheim übernimmt bei Verlust oder Beschädigungen keinerlei Haftung.

k) Die Mitnahme von Kindern unter 4 Jahren zu Vorstellungen ist nur für die Aufführungen zulässig, die mit ausdrücklicher Altersangabe für Kleinkinder gekennzeichnet sind. Alle weiteren Altersangaben sind Empfehlungen des Theaters.

l) Das Mitbringen von Tieren in den Bereich des Foyers und des Zuschauerraumes ist nicht gestattet – ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde.

m) Das Sitzen auf den Brüstungen des Foyers ist nicht gestattet, ebenso darf der Foyer- und Garderobenbereich von Kindern nicht zum Spielen benutzt werden.

n) Flucht- und Rettungswege in den Zuschauerräumen sind während der Vorstellung immer freizuhalten. Das Stehen oder Sitzen auf den Treppenstufen ist ausnahmslos verboten.

o) Separat erlassene und bekanntgemachte Regeln aus Sicherheitskonzeptionen sind in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil der Besucherordnung.

13. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Stadttheater Pforzheim ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. Beschwerden nimmt die Verwaltung des Stadttheaters Pforzheim entgegen:

Tel 07231/39-2074
E-Mail info.theater(at)pforzheim.de

14. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Besucherordnung treten zum 01.09.2024 in Kraft.

 

gez. Uwe Dürigen
Geschäftsführender Direktor