Für alle Veranstaltungen (Open Air, Großes Haus, CCP) gilt die jeweils aktuelle Corona Verordnung für den Veranstaltungstag, insbesondere die Einhaltung von Abständen und der Hygieneregeln.
Besonderheiten Großes Haus/CCP:
Es besteht eine generelle und jederzeitige Verpflichtung (auch während der Vorstellung) zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes gemäß FFP2-Standard (oder vergleichbar).
Aufgrund der aktuell bestehenden Inzidenzstufe besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises o.ä.
Besonderheiten Open Air-Veranstaltungen:
Auf dem gesamten Open Air-Gelände, einschließlich der Ein- und Ausgänge, Wartebereiche sowie für den Besuch der Toilettenanlagen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes gemäß FFP2-Standard (oder vergleichbar). Während der Vorstellung und am Sitzplatz entfällt die Tragepflicht.
Aufgrund der aktuell bestehenden Inzidenzstufe besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises o.ä.
Stand: 30.06.2021