Hinweis zu Corona-Schutzmaßnahmen (Stand: 1.4.2022)
Mit der Corona-Verordnung vom 01.04.2022 entfielen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab 03.04.2022 weitreichende Schutzmaßnahmen inkl. der Verpflichtung zur Erstellung eines Hygienekonzeptes im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen. Wir dürfen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir unabhängig davon weiterhin unsere internen Arbeitsschutzmaßnahmen aufrechterhalten sowie insbesondere Maßnahmen der Belüftung und CO2-Messung - wie bisher - weiterführen.
Obgleich für Sie keine Verpflichtung hinsichtlich der Einhaltung von Mindestabständen oder dem Tragen eines Mund-Nasenschutzes besteht, empfehlen wir weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen (wo immer möglich) sowie das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).